Familienstand im Lebenslauf nennen: Ja oder nein
Von Christina Leitner, Autorin • Zuletzt aktualisiert am 22. November 2024

Muss der Familienstand im Lebenslauf angegeben werden?

Als zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen umfasst der Lebenslauf nicht nur alle Stationen des bisherigen Werdegangs, sondern auch wichtige persönliche Daten. Das sind neben dem vollständigen Namen vor allem Angaben zur Erreichbarkeit. Details wie Familienstand, Konfession oder Staatsangehörigkeit sind nicht zwingend. Wann und wie Familienstand und Kinder im modernen Lebenslauf angegeben werden, erfährst du hier.

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Übersicht über die verschiedenen Arten von Familienstand

Explain the partnerships recognized/applicable in Germany (single, married, divorced, widowed, registered partnership). In Deutschland gibt es verschiedene anerkannte Arten von Familienstand, die wie folgt unterschieden werden:  ledig, verheiratet, verwitwet und geschieden. In den letzten Jahrzehnten sind noch die folgenden Optionen hinzugekommen:

  • Ledig
  • Verheiratet
  • Verwitwet
  • Geschieden
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft

Ähnlich sieht es in Österreich (1) und der Schweiz (2) aus, wo der Familienstand auch als Personenstand und Zivilstand bezeichnet wird. Während die meisten Bewerber Informationen zu ihrem Familienstand nicht mehr in den Lebenslauf aufnehmen, steht es dir frei, dies zu tun. Solltest du dich zur Angabe des familiären Status im Lebenslauf entschließen, dann kannst du das auch mit der Angabe von Kindern verbinden, was dann folgendermaßen aussehen kann:

Familienstand: Verheiratet, 2 Kinder (8 und 12 Jahre)

Familienstand: Geschieden, keine Kinder

Du bist dir nicht sicher, wo diese Informationen hin gehören? Die Antwort lautet: Da es sich beim Familienstand um eine personenbezogene Angabe handelt, solltest du sie bei den persönlichen Daten aufnehmen. Auf CVwizard findest du verschiedene professionelle Lebenslauf-Vorlagen, die du deinen Bedürfnissen entsprechend anpassen kannst und die auch Platz für Angaben zum Familienstand bieten. 

Gehört der Familienstand zwingend in den Lebenslauf?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet ganz eindeutig: Nein. Informationen zum Familienstand mögen lange Zeit als verpflichtende Angabe in den Bewerbungsunterlagen gegolten haben. Das hat sich jedoch nicht zuletzt mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2006 geändert. Das ist auch gut so, denn ob du verheiratet bist oder nicht, hat im Normalfall keine Auswirkung auf deine Qualifikation beziehungsweise die Befähigung für einen bestimmten Job.

Während die Angabe also freiwillig ist, kann sie in gewissen Fällen Sinn machen, beispielsweise, wenn du dich auf eine Stelle bewirbst, in der du häufig verreisen musst. Hier geben Personaler unverheirateten und kinderlosen Kandidaten gerne den Vorzug, während im Sinne einer langfristigen Anstellung mitunter verheiratete Bewerber bevorzugt werden. 

Wie der Familienstand im Lebenslauf gedeutet werden könnte

Realistisch betrachtet sagen Dinge wie Geschlecht, Alter, Religionszugehörigkeit oder eben der Familienstand nichts über die Jobeignung eines Kandidaten aus. Tatsache ist jedoch, dass der Familienstand im Lebenslauf Interpretationsspielraum bietet und nach wie vor zu gewissen Vorurteilen führen kann, die zwar unbegründet sind, sich aber dennoch hartnäckig halten. 

  • Lebenslauf – ledig: Gibst du an, ledig zu sein, dann legt das bei Personalern die Vermutung nahe, dass du flexibler als beispielsweise verheiratete Kandidaten bist und auch einem Standortwechsel gegenüber aufgeschlossen sein könntest. Das gilt vor allem dann, wenn du zudem keine Kinder hast. Negative Assoziationen, die mit dem Familienstand ledig einhergehen, umfassen Sprunghaftigkeit und Illoyalität.
  • Lebenslauf – verheiratet oder eingetragene Lebensgemeinschaft: Wenn du deinen Familienstand als verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebend angibst, dann wird dir im Gegensatz zu ledigen Kandidaten mehr Beständigkeit und ein höherer Grad an Loyalität zugeschrieben. Zugleich giltst du als weniger flexibel, da es ja einen Partner und eventuell Kinder zu bedenken gibt, die deiner zeitlichen und örtlichen Ungebundenheit im Wege stehen – auch wenn das nicht den Tatsachen entsprechen sollte.
  • Lebenslauf – Familienstand geschieden oder verwitwet: Kandidaten mit dem Familienstand geschieden oder verwitwet sehen sich mit zahlreichen Vorurteilen konfrontiert, auch wenn diese völlig unbegründet sind. So gelten geschiedene Bewerber gerne als illoyal oder streitfreudig, während verwitwete Kandidaten gerne als wenig belastbar wahrgenommen werden. 

Überleg dir also gut, ob du deinen Familienstand und andere persönliche Daten im Lebenslauf angeben möchtest. Klar, wenn ein Arbeitgeber oder Personaler mehr zu deinen familiären Umständen herausfinden möchte, dann kann er immer im Vorstellungsgespräch danach fragen. Aber dort kannst du dich erklären, während das auf dem Papier nicht so leicht möglich ist. 

Wo im Lebenslauf sollte der Familienstand genannt werden?

Wenn du deinen Familienstand im Lebenslauf angeben möchtest, stellt sich natürlich die Frage nach dem Wo. Im Gegensatz zu anderen Informationen, die in verschiedenen Abschnitten untergebracht werden können – wie etwa Sprachkenntnisse oder Weiterbildungen – gehört der Familienstand ganz klar zu den persönlichen Angaben. Dort sollte er nach dem Namen, der Anschrift und den Kontaktdaten genannt werden. Wo du die persönlichen Daten im Lebenslauf unterbringst, ist zu einem gewissen Maß Geschmackssache. Normalerweise gehören sie an den Anfang der Vita gestellt. Wenn du dich für einen modernen Lebenslauf entscheidest, kannst du die Angaben aber auch in der Kopfzeile oder in einem farbig gestalteten Block auf der linken Seite unterbringen.

Die Vorlagen und Muster auf CVwizard geben dir einen guten Anhaltspunkt dazu, welche Varianten möglich sind. Du kannst dich inspirieren lassen oder ein passendes Muster einfach an deine Bedürfnisse anpassen. 

Expertentipp:

Andere Länder, andere Sitten: Während Angaben zum Familienstand in den englischsprachigen Ländern tabu sind, gelten anderswo andere Standards. In Spanien etwa erwarten Personaler Informationen zum Familienstand ebenso wie zu Kindern und auch in Italien ist dies nach wie vor recht üblich. Bewerbungen im Ausland sollten also immer den jeweiligen Gepflogenheiten entsprechend angepasst werden.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsprozess

Während das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, kurz AGG, es Arbeitgebern theoretisch untersagt, gewisse persönliche Informationen von Bewerbern zu verlangen, sieht die Praxis anders aus. Spätestens im Vorstellungsgespräch sehen sich zahlreiche Kandidaten mit Fragen nach ihrem Familienstand, nach Kindern oder selbst nach der Religionszugehörigkeit konfrontiert. Diese Fragen müssen nicht beantwortet werden, häufig sieht man sich in einer solchen Situation jedoch überfordert und gibt selbst dann Auskunft, wenn man das eigentlich nicht möchte. Wer gewisse Dinge über sich selbst nicht preisgeben möchte, sollte sich daher vorab über Rechte und Pflichten informieren und sich eine Strategie beziehungsweise unverfängliche Antworten zurechtlegen. Wer gut vorbereitet ist, kann unangenehme Fragen oder Situationen umgehen – wobei eine gute Vorbereitung ganz allgemein vorteilhaft ist. Einige Fragen, die laut Gleichstellungsgesetz unzulässig sind, haben wir in der folgenden Liste zusammengefasst:

  • Planen Sie, in naher Zukunft Kinder zu haben?
  • Haben Sie einen festen Partner?
  • Sind Sie hetero- oder homosexuell?
  • Wie sieht Ihre sexuelle Orientierung aus?
  • Begehen Sie bestimmte religiöse Feiertage?
  • Was ist Ihre Meinung zu Heirat und Gender-Rollen?

Falls diese Fragen gestellt werden, kannst du ausweichend antworten oder höflich darauf hinweisen, dass die Fragen keinen Bezug zur Arbeit hat.

Übrigens: Das Pendant zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ist in Österreich das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz, kurz GlBG, während in der Schweiz mehrere Gesetze anstelle eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes stehen. Dazu gehören unter anderem das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, kurz GlG, und das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BehiG.

"Fragen nach dem persönlichen Background haben im Bewerbungsverfahren – eigentlich – nichts verloren und müssen nicht beantwortet werden. Antworten darauf können vom Bewerber höflich, aber bestimmt abgelehnt werden."

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Im folgenden findest du die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Familienstand Lebenslauf sowie persönliche Angaben im Bewerbungsprozess:

Fazit

Dem Familienstand wird in der Gesellschaft ganz allgemein und damit auch im beruflichen Kontext immer weniger Bedeutung beigemessen. 

In den meisten Fällen macht es keinen Unterschied, ob du Details zu deiner Person – einschließlich Familienstand – angibst oder nicht und die allgemeine Empfehlung lautet, sie wegzulassen. Wichtig sind vor allem umfassende und lückenlose Angaben zu deinem bisherigen Werdegang sowie zu deiner Qualifikation und deinen Fähigkeiten im Lebenslauf. Diese sollten übersichtlich und in einem gut strukturierten Layout dargestellt werden, das auch von digitalen Bewerbermanagementsystemen lesbar ist. Auf CVwizard findest du verschiedene Tools, die dir im Handumdrehen zu einem professionellen Lebenslauf verhelfen.

Verweise:

(1) Oesterreich.gv.at (Informationen und Services der österreichischen Verwaltung): Personenstand

(2) Schweizerisches Bundesamt für Statistik: Zivilstand

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Christina Leitner
Christina Leitner
Autorin
Christina Leitner, freiberufliche Journalistin und Texterin, gibt ihre langjährige Erfahrung im Bewerbungscoaching in Form praktischer Tipps und leicht lesbarer Artikel an Jobsuchende – vom Absolventen bis zur Wiedereinsteigerin – weiter.

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