Herkunft im Lebenslauf angeben – ja oder nein?
Von Christina Leitner, Autorin • Zuletzt aktualisiert am 6. November 2024

Nationalität im Lebenslauf angeben – so geht’s

Gehören Angaben zur Nationalität in den Lebenslauf oder nicht? Das ist eine einfache Frage, die sich allerdings nicht immer so einfach beantworten lässt. Rein rechtlich gesehen sind Angaben zur Herkunft ebenso wenig verpflichtend wie zum Religionsbekenntnis oder zum Familienstand. Je nach Arbeitgeber oder angestrebter Stelle ebenso wie in verschiedenen Branchen kann es aber trotzdem Sinn machen, dass Bewerber die Staatsangehörigkeit im Lebenslauf angeben. Wann, weshalb und wie diese persönlichen Daten am besten präsentiert werden, sehen wir uns in diesem Artikel an.

Lebenslauf erstellen

Die Relevanz der Nationalität für die angestrebte Stelle oder das Unternehmen

Stellen Unternehmen Arbeitnehmer aus dem Ausland ein, dann haben sie mitunter gewisse rechtliche Aspekte zu beachten, die sich zusätzlich noch je nach Herkunftsland des Bewerbers unterscheiden. In solchen Fällen ist es durchaus sinnvoll, in der Vita Angaben dazu zu machen. Dasselbe gilt auch, wenn bei Bewerbern die Staatsangehörigkeit und die Nationalität nicht übereinstimmen. 

Bewerbungen im Ausland

Bewirbst du dich auf eine Stelle im Ausland, dann kann das gewisse rechtliche Anforderungen mit sich bringen. Möglicherweise brauchst du eine Bewilligung, die dir erlaubt, dich in dem Land aufzuhalten oder ein bestimmtes Visum, damit du dort legal einer Arbeit nachgehen kannst. Das alles sind Fakten, die es zu beachten gilt – einerseits von deiner Seite als Bewerber, andererseits aber auch von der Personalabteilung des Unternehmens, bei dem du dich bewirbst. Damit man dort weiß, was Sache ist und gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen einholen beziehungsweise ausstellen kann, solltest du deine Nationalität im Lebenslauf angeben.

Bewerber mit Migrationshintergrund

Angaben zur Nationalität im Lebenslauf können auch dann Sinn machen, wenn du dich bei einem heimischen Arbeitgeber bewirbst und dein Name darauf schließen lässt, dass du aus dem Ausland stammst. Möglicherweise besitzt du ja die deutsche Staatsbürgerschaft, was offensichtlich für den Personaler beziehungsweise Arbeitgeber relevant ist, da dadurch gewisse bürokratische Hürden wegfallen. 

Rechtliche und kulturelle Normen 

In Europa ist es mittlerweile recht einfach, sich grenzüberschreitend zu bewerben beziehungsweise im Ausland angestellt zu werden. Im Sinne einer größtmöglichen Bewegungsfreiheit ist es Bewerbern innerhalb der Europäischen Union beispielsweise möglich, ohne großartige bürokratische Hürden zu übersiedeln und in einem anderen Land einen Job anzunehmen. 

Anders sieht es bei Bewerbungen außerhalb der EU aus. Bestes Beispiel dafür ist die Schweiz: Bewerber aus dem Ausland benötigen in der Regel eine Erlaubnis, um dort zu arbeiten (1) und Unternehmen müssen informiert werden, wenn du eine andere Staatsangehörigkeit hast, daher solltest du in solchen deine Nationalität immer angeben. 

Des Weiteren kann die Angabe der Staatsangehörigkeit im Lebenslauf Sinn machen bei

  • Bewerbungen in multinationalen Unternehmen
  • Stellen, die interkulturelle Kompetenzen oder Fremdsprachenkenntnisse erfordern

Abgesehen von rechtlichen Hintergründen kann es aber durchaus auch sein, dass gewisse kulturelle Normen Angaben zu persönlichen Daten einschließlich Nationalität im Lebenslauf entweder erfordern oder aber diese überhaupt nicht erwünscht sind. Entsprechend dem Motto „andere Länder, andere Sitten“ solltest du dich vor einer Bewerbung daher immer mit den jeweiligen Gegebenheiten vertraut machen, um sicherzustellen, dass deine Bewerbungsunterlagen den jeweiligen Standards entsprechen. 

Dazu hilft es, mit Anschreiben- und Lebenslauf-Vorlagen zu arbeiten, die du etwa auf CVwizard findest.

Expertentipp:

Ein Lebenslauf gleicht einer Visitenkarte und gibt Aufschluss über die Eignung des Bewerbers für eine Stelle oder ein Unternehmen. Während der Inhalt entscheidend ist, hat auch die äußere Form Aussagekraft, daher ist ein strukturiertes Layout unerlässlich – und zwar unabhängig davon, ob Familienstand, Staatsangehörigkeit und andere persönliche Daten im Lebenslauf angegeben werden oder nicht.

Potenzial für Vorurteile und Benachteiligungen

Unsere Gesellschaft wird aufgrund intensiver Migration und zunehmender Globalisierung immer internationaler, sodass die Herkunft eines Menschen weniger Bedeutung hat oder zumindest haben sollte, als das noch vor zehn oder 20 Jahren der Fall war. Tatsache ist jedoch, dass es nach wie vor Menschen gibt, die Hautfarbe, Rasse oder Religionszugehörigkeit und selbst das Geschlecht zum Anlass nehmen, um jemanden anderen zu bewerten. Das war mit ein Grund dafür, dass in zahlreichen Ländern Gesetze zum Schutz vor auf Äußerlichkeiten beruhenden Diskriminierungen eingeführt wurden. 

In Deutschland etwa spricht das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein allgemeines Verbot der Benachteiligung aus. (2) Das bedeutet unter anderem, dass Bewerber keine Angaben zu Familienstand, Nationalität oder Religion machen müssen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen dadurch Nachteile entstehen könnten. In Österreich wurde das sogenannte Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben aus dem Jahr 1979 im Jahr 2004 überarbeitet, um „Menschen in der Arbeitswelt vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung zu schützen” (3) und ist seither als Gleichbehandlungsgesetz bekannt. Ähnliches gilt auch in der Schweiz.

Im englischsprachigen Raum ist es schon lange Usus, Lebensläufe ohne Hinweise auf Herkunft oder Familienstand abzuschicken. Man geht teilweise sogar so weit, Bewerbungen komplett zu anonymisieren und auch auf eine Angabe des Namens zu verzichten, um damit gender-basierter Diskriminierung vorzubeugen. So viel zur Theorie – die Praxis sieht freilich häufig anders aus: Wenn Arbeitgeber die Angabe gewisser Informationen fordern, diese aber nicht erhalten, kann das zur frühzeitigen Aussortierung einer Bewerbung führen, und zwar selbst dann, wenn diese alle erforderlichen Qualifikationen mitbringen.

“Aus dem englischsprachigen Raum kommt ein Trend zur kompletten Anonymisierung der Bewerbungsunterlagen. Der Fokus richtet sich so automatisch auf die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers.” 

Fokus auf Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten

In einer idealen Welt sollte der persönliche Hintergrund eines Bewerbers keine Rolle spielen und ein Kandidat rein mit seinen Qualifikationen und Erfahrungen punkten können. Manche Firmen und Recruiter unternehmen Bestrebungen in diese Richtung, indem sie mit anonymisierten Bewerbungen arbeiten, die weder Rückschlüsse auf Herkunft, Alter oder Geschlecht zulassen.

Das hat den Vorteil, dass der Fokus die Fakten gelegt wird, die über eine Eignung Auskunft geben und für eine Einstellung relevant sind. Dazu zählen

  • Ausbildung
  • Berufserfahrung
  • Qualifikationen
  • Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Kompetenzen und Stärken

Auf CVwizard findest du mehrere Artikel, die sich mit der Bedeutung dieser einzelnen Punkte auseinandersetzen und Tipps geben, wie du sie im Lebenslauf oder auch im Bewerbungsschreiben ins rechte Licht setzen kannst. Denn eines solltest du nicht vergessen: Die besten Qualifikationen bringen dich nicht weiter, wenn du sie nicht ansprechend präsentierst. 

In Sachen Eignung kannst du übrigens die Angabe zur Nationalität im Lebenslauf zu deinem Vorteil nutzen, nämlich dann, wenn du beispielsweise Migrationshintergrund hast und dich für die Arbeit mit Migranten bewirbst oder wenn interkulturelle Kompetenz gefragt ist. Auch wenn du in Deutschland aufgewachsen bist und ein oder beide Elternteile aus dem Ausland kommen und du mehrsprachig aufgewachsen bist, dann können deine Sprachkenntnisse ein entscheidender Vorteil bei der Bewerbung sein. Es kommt also immer auf den individuellen Fall an, ob du deine Nationalität in der Bewerbung nennen solltest oder nicht.

Nationalität nennen – ja oder nein?

Während deine Herkunft bei der Bewerbung zu Diskriminierung führen kann, kann sie durchaus auch ausschlaggebend für den Erfolg sein – es kommt immer auf die jeweilige Situation an und auch darauf, wie du selbst damit umgehst. Ob du deine Nationalität beziehungsweise Herkunft im Lebenslauf nennen möchtest oder nicht, ist schlussendlich zwar immer eine persönliche Entscheidung, doch Lebenslauf und Bewerbung sollten immer auf die jeweilige Stelle zugeschnitten werden, weshalb du auch die folgenden Punkte bedenken solltest: 

  • Die Angabe zur Staatsangehörigkeit bringt keinen Mehrwert, wenn du dich als deutscher Staatsbürger in Deutschland bewirbst. 
  • Bist du deutscher Staatsbürger mit einem Namen, der auf eine andere Herkunft schließen lässt, dann kann die Angabe der Nationalität Sinn machen.
  • Bewirbst du dich als deutscher Staatsbürger in der Schweiz, dann solltest du angeben, dass du nicht Schweizer, sondern eben Deutscher bist. 
  • Bewirbst du dich als deutscher Staatsbürger in Österreich oder einem anderen EU-Land, ist diese Angabe nicht zwingend erforderlich.

Fazit: Angabe zur Herkunft kann auch Vorteile bringen

Die Angabe zur Herkunft bei der Bewerbung mag früher gang und gäbe gewesen sein, mittlerweile wird diese Information aber meist als überflüssig betrachtet. Die Nationalität kann allerdings Auswirkungen haben, nämlich vor allem dann, wenn du dich im Ausland oder bei einem internationalen Konzern bewirbst. 

Sie kann auch Auswirkungen haben, wenn du Stellen anstrebst, bei denen deine Herkunft ein absoluter Pluspunkt ist oder womöglich sogar den Anforderungen entspricht. Dazu gehören Berufe, die Kenntnisse der lokalen Kultur und Gepflogenheiten sowie der Landessprache voraussetzen, etwa Reiseleiter oder Sprachlehrer. In jedem Fall solltest du deine Bewerbung maßgeschneidert gestalten, um mit deiner Bewerbung den gewünschten Erfolg zu haben.

Verweise:

(1) Schweizerische Eidgenossenschaft (ch.ch): Arbeiten als Ausländer in der Schweiz 

(2) Antidiskriminierungsstelle (Deutschland): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

(3) Gleichbehandlungsanwaltschaft (Österreich): Gleichbehandlungsgesetz

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Christina Leitner
Christina Leitner
Autorin
Christina Leitner, freiberufliche Journalistin und Texterin, gibt ihre langjährige Erfahrung im Bewerbungscoaching in Form praktischer Tipps und leicht lesbarer Artikel an Jobsuchende – vom Absolventen bis zur Wiedereinsteigerin – weiter.

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